Wärmeschutz
Im modernen Hochbau – beim Neubau oder bei der Sanierung von Bestandsgebäuden – spielt die thermische Bauphysik eine zentrale Rolle und sorgt dafür, dass Gebäude energieeffizient, nachhaltig und komfortabel nutzbar sind. Ob Winterlicher Wärmeschutz, sommerlicher Wärmeschutz oder baulicher Feuchteschutz – alle Bereiche unterliegen klaren gesetzlichen Anforderungen. Die baurechtlich erforderlichen Nachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bauaufsichtlich eingeführter Normen wie der DIN 4108 sind verpflichtender Bestandteil jeder Bauplanung. Sie sichern nicht nur den niedriegen Energiebedarf und die Wohnqualität von Gebäuden, sondern schützen auch die Bausubstanz langfristig. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten bauphysikalischen Nachweise und Normen, die im Rahmen von Planung, Bauantrag und Ausführung zu beachten sind.

GEG-Nachweis
Der Wärmeschutznachweis zur Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes – auch GEG-Nachweis genannt – dient dazu, den Energieverbrauch und damit verbundenen CO₂-Emissionen von Gebäuden zu senken. Er ist für alle bauantragspflichtigen Bauvorhaben wie bei Neubauten oder bei Änderung, Sanierung, oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden zu erstellen. Grundlage zur energetischen Bewertung von Gebäuden ist die Energiebilanzierung nach DIN V 18599.
Mindestwärmeschutz und Feuchteschutz
Neben den Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik, ist für Bauteile eines Gebäudes, die gegen Außenluft, Erdreich oder niedrig beheizte Bereiche grenzen, der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und der Feuchteschutz nach DIN 4108-3 einzuhalten. Die Nachweise stellen Anforderungen an die energetische Qualität der Außenbauteile, sodass Wärmeverluste, Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbildung verhindert werden. Diese Anforderungen sind bauaufsichtlich verpflichtend und Bestandteil der GEG-Nachweise.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 ist für alle Gebäude zu erbringen, die unter die Anforderungen des GEG fallen. Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, die Sonneneinträge baulich zu begrenzen und somit Energie zur Kühlung des Gebäudes einzusparen. Dabei erfordern auch hochgedämmte Gebäude mit komplexen technischen Gebäudeausrüstungen zur Erfüllung der Komfortansprüche und zur Vermeidung von Überhitzung, eine sorgfältige Planung des sommerlichen Wärmeschutzes. Insbesondere in Zeiten zunehmender Hitzetage, ist die Planung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes besonders zu berücksichtigen.