Wärmeschutz

GEG-Nachweis

Der Wärmeschutznachweis zur Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes – auch GEG-Nachweis genannt – dient dazu, den Energieverbrauch und damit verbundenen CO₂-Emissionen von Gebäuden zu senken. Er ist für alle bauantragspflichtigen Bauvorhaben wie bei Neubauten oder bei Änderung, Sanierung, oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden zu erstellen. Grundlage zur energetischen Bewertung von Gebäuden ist die Energiebilanzierung nach DIN V 18599.

Wärmeschutznachweis gemäß GEG
inkl. Energiebilanzierung und Energieausweis
Wohn- und Nichtwohngebäude
Neubauten und Bestandsgebäude

Mindestwärmeschutz und Feuchteschutz

Neben den Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik, ist für Bauteile eines Gebäudes, die gegen Außenluft, Erdreich oder niedrig beheizte Bereiche grenzen, der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 und der Feuchteschutz nach DIN 4108-3 einzuhalten. Die Nachweise stellen Anforderungen an die energetische Qualität der Außenbauteile, sodass Wärmeverluste, Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbildung verhindert werden. Diese Anforderungen sind bauaufsichtlich verpflichtend und Bestandteil der GEG-Nachweise.

Sommerlicher Wärmeschutz

Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 ist für alle Gebäude zu erbringen, die unter die Anforderungen des GEG fallen. Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, die Sonneneinträge baulich zu begrenzen und somit Energie zur Kühlung des Gebäudes einzusparen. Dabei erfordern auch hochgedämmte Gebäude mit komplexen technischen Gebäudeausrüstungen zur Erfüllung der Komfortansprüche und zur Vermeidung von Überhitzung, eine sorgfältige Planung des sommerlichen Wärmeschutzes. Insbesondere in Zeiten zunehmender Hitzetage, ist die Planung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes besonders zu berücksichtigen.


Wärmeschutz FAQ’s

Was ist der Primärenergiebedarf?

Der Primärenergiebedarf bezeichnet die berechnete Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des notwendigen Brennstoffs und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik auch die Energiemengen einbezieht, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe bzw. Stoffe entstehen.

Was ist der Endenergiebedarf?

Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die der Anlagentechnik (Heizungsanlage, raumlufttechnische Anlage, Warmwasserbereitungsanlage, Beleuchtungsanlage) zur Verfügung gestellt wird, um die festgelegte Rauminnentemperatur, die Erwärmung des Warmwassers und die gewünschte Beleuchtungsqualität über das ganze Jahr sicherzustellen.

Was ist der Nutzenergiebedarf?

Oberbegriff für Nutzwärmebedarf, Nutzkältebedarf, Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser, Beleuchtung, Befeuchtung

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